Jugendschutz: Für Kinder unter 6 Jahren ist kein Einlass möglich
Jugendschutz: Für Kinder zwischen 6 und 14 Jahren ist der Einlass nur in Begleitung eines Erziehungsberechtigten und mit Gehörschütz gestattet
Jugendschutz: Jugendliche zwischen 14 und 15 Jahren ist der Einlass nur mit "Mutti-Zettel" möglich (volljährige Begleitung wird NICHT benötigt)
Jugendschutz: Ab 16 Jahren ist eine Teilnahme ohne Begleitung und "Mutti-Zettel" möglich